Wir fordern die Landes- & Bundesregierung zu einem Hilfspaket für Studierende auf, deren Existenzgrundlage und die Weiterführung des Studiums wegen der Corona-Krise unverschuldet bedroht sind. So soll das Kurzarbeitergeld auf alle Beschäftigen, inklusive geringfügig Beschäftigter und Werkstudent*innen ausgeweitet sowie auf 80% des Nettolohns für kinderlose und 87% für Menschen mit mindestens einem Kind erhöht werden. Gleichzeitig schließt sich die SPD der Forderung der Kultusministerkonferenz der Länder an, das Bafög in der Corona-Krise auch für bisher nicht leistungsberechtigte Studierende zu öffnen. Um auf die aktuell erschwerten Lehr- und Lernbedingungen zu reagieren, soll das Sommersemester nicht als Fachsemester gezählt werden. Dadurch spielt das Semester bei der Förderdauer von BAföG, Stipendien, (KfW-) Studienkrediten sowie der studentischen/freiwilligen Krankenversicherung keine Rolle. Für internationale Studierende soll das BAföG geöffnet und der bisher geforderte „Finanzierungsnachweis“ über die eigenständige Finanzierung des Studiums wegfallen. Auch der Kindergeldanspruch soll für Auszubildende und Studierende um 6 Monate verlängert werden.
Der Frankfurter SPD Parteivorsitzende Mike Josef (37), dessen politische Laufbahn als AStA-Vorsitzender der Goethe-Universität begann, beschreibt die aktuelle Situation vieler Studierender:
„Hunderttausende Studierende sind derzeit massiv in ihrer Existenz bedroht. Die Landes- & Bundesregierung darf unsere Zukunft nicht im Regen stehen lassen und muss dringend handeln.“
Für Mike Josef ist klar, wie die Förderung ausgestaltet werden muss:
„Wir brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe, die allen notleidenden Studierenden zu Gute kommt. Niemand darf gezwungen sein, das Studium wegen der Corona-Krise abbrechen zu müssen. Daher braucht es eine sofortige Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf alle Beschäftigten und ein Nothilfe-BAföG für Studierende, die wegen des Verlustes ihres Nebenjobs in Not geraten sind. Gleichzeitig darf das Sommersemester 2020 nicht auf die Fachsemester angerechnet werden, damit keine Nachteile für die die Förderdauer von BAföG, Stipendien und (KfW-) Studienkrediten entstehen.“
Unterstützung erhält Josef dabei von der Frankfurter AStA-Vorsitzenden Kyra Beninga (26):
„Keine reichen Eltern, kein Anspruch auf BAföG – und jetzt auch keinen Nebenjob mehr. Von den knapp drei Millionen Studierenden sind mit 2,4 Millionen fast 80% auf einen Nebenjob angewiesen, um sich das Studium zu finanzieren. Da sie häufig in besonders von der Krise betroffenen Wirtschaftszweigen, wie dem Hotel- und Gastronomiegewerbe arbeiten, haben viele Studierende nun ihren Job verloren und stehen ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld vor dem finanziellen Ruin Es muss nun schnell und beherzt gehandelt werden, Studierende dürfen nicht länger durchs Raster der sozialen Auffangsysteme fallen.“
Versäumnisse sieht Beninga bei der Bundesregierung: „Die bisher von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützungen kommen insbesondere BAföG-Empfänger*innen zu Gute. Da allerdings derzeit nur gut 12% aller Studierenden BAföG-Leistungen erhalten, bekommen fast 90% aller Studierenden keinerlei Unterstützung in dieser existenzbedrohenden Phase.“
Scharfe Kritik äußern der Frankfurter SPD-Vorsitzende und die AStA-Vorsitzende der Goethe-Universität an Bundes-Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die eine von der Kultusministerkonferenz der Länder geforderte BAföG-Öffnung für in Not geratene Studierende mit Verweis auf ein zu zeitaufwendiges Gesetzgebungsverfahren ablehnt:
„Die Bildungsministerin lässt durch ein durchschaubares Täuschungsmanöver tausende Studierende im Stich, deren Existenz bedroht ist. Bei den über 150 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfen war ein schnelles Gesetzgebungsverfahren möglich, weshalb dies nun bei Hilfen für Studierende nicht gehen soll, erschließt sich nur der Ministerin selbst, so Josef und Beninga.“
Wir fordern im Überblick:
- Das Kurzarbeitergeld wird auf alle Beschäftigten, inklusive geringfügig Beschäftigter und Werkstudent*innenausgeweitet sowie auf 80% des Nettolohns für kinderlose und 87% für Menschen mit mindestens einem Kind erhöht.
- Das Sommersemester 2020 wird nicht auf die Fachsemester angerechnet und somit für die Förderdauer von BAföG, Stipendien und (KfW-) Studienkrediten nicht berücksichtigt. Eine mögliche Studienzeitverlängerung wirkt sich ebenfalls nicht auf die studentische/freiwillige Krankenversicherung aus.
- Öffnung des BAföG als Nothilfe gemäß den Vorschlägen der Kultusministerkonferenz der Länder für Studierende, die durch den Wegfall eines Nebenjobs in existenzielle Not geraten sind.
- BAföG-Anspruch, Notfhilfefonds und Streichung des „Finanzierungsnachweises“ für internationale Studierende.
- Der Kindergeldanspruch wird für alle Studierenden und Auszubildenden um sechs Monate verlängert.